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Ein einfacher Spielturm reicht für öffentliche Spielplätze nicht aus. Sobald ein Spielgerät öffentlich zugänglich ist, z. B. in einer Kita, Schule, bei einem Verein oder Gastronomiebetrieb, muss es den Vorgaben der DIN EN 1176 entsprechen. Nur zertifizierte Spielgeräte wie die Hy-Land Spieltürme sind dafür zugelassen. Sie sind TÜV-geprüft, besonders robust und speziell für den öffentlichen Einsatz konstruiert. Auch Zubehör wie Schaukeln mit Gummi-Sitzen und verzinkten Ketten entspricht der Norm. Wer auf ein einfaches Spielgerät setzt, riskiert Haftung, Bußgelder und Versicherungslücken, deshalb: Immer normgerechte Spielgeräte verwenden.