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Spielgeräte für Öffentliche Spielplätze
- Was zeichnet die Hy-Land Spieltürme für den öffentlichen Bereich besonders aus?
- Für welche Einsatzorte sind die Hy-Land Spieltürme geeignet?
- Sind die Hy-Land Spieltürme nach der Norm DIN EN 1176 für öffentliche Spielplätze zertifiziert?
- Muss ich ein Spielgerät für öffentliche Spielplätze nehmen oder reicht auch ein einfacher?
- Wie unterscheiden sich die Holzarten bei den Hy-Land Spieltürmen?
- Welche Sicherheitsabstände und Fallschutzanforderungen müssen bei Hy-Land Spieltürmen eingehalten werden?
- Welche Spielmöglichkeiten bieten die Hy-Land Spieltürme – und wie fördern sie Bewegung und Motorik
- Welche Varianten und Größen gibt es bei den Hy-Land Spieltürmen
- Wie lange hält ein Hy-Land Spielturm und wie wird er gepflegt?
- Welche Anforderungen muss ein sicheres Federtier für den öffentlichen Spielplatz erfüllen?
- Welche Vorteile bietet ein Federtier für die kindliche Entwicklung?
- Welche Montagearten gibt es für Federtiere – Aufdübeln oder Einbetonieren?
- Aus welchen Materialien bestehen die Federtiere und worin unterscheiden sich die Serien?
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Muss ich ein Spielgerät für öffentliche Spielplätze nehmen oder reicht auch ein einfacher?
1. Öffentlicher oder privater Spielplatz - worin liegt der Unterschied?
Ob ein Spielgerät den Anforderungen eines öffentlichen Spielplatzes genügen muss oder ein einfaches Gerät für den privaten Gebrauch ausreicht, hängt ganz entscheidend davon ab, wo und wie es eingesetzt wird. Der entscheidende Punkt lautet: Ist das Spielgerät öffentlich zugänglich?
Ein Spielgerät gilt als „öffentlich“, wenn es:
- auf einem Gelände steht, das von Kindern aus verschiedenen Haushalten genutzt wird,
- nicht ausschließlich für eine bestimmte Familie oder einen einzelnen Haushalt bestimmt ist,
- regelmäßig von außenstehenden Kindern genutzt werden kann, sei es durch Besucher, Schüler, Vereinsmitglieder oder Gäste.
Das bedeutet: Sobald ein Spielgerät auf einer Fläche steht, die nicht rein privat genutzt wird, ist die Verwendung eines öffentlichen Spielgeräts nach DIN EN 1176 gesetzlich vorgeschrieben.
2. Beispiele: Wann muss ein öffentliches Spielgerät eingesetzt werden?
Hier ein paar typische Fälle aus der Praxis, in denen ein einfacher Spielturm nicht ausreicht, sondern ein Spielgerät nach DIN EN 1176 erforderlich ist:
|
Einsatzort |
DIN EN 1176 Pflicht? |
Begründung |
|
Eigener Garten |
❌ Nein |
Nutzung nur durch eigene Familie |
|
Kindergarten |
✅ Ja |
Nutzung durch viele fremde Kinder |
|
Schulhof |
✅ Ja |
Öffentlicher Charakter durch Schule |
|
Vereinsheim |
✅ Ja |
Nutzung durch Kinder verschiedener Mitglieder |
|
Gaststätte mit Spielbereich |
✅ Ja |
Öffentliche Nutzung durch Gäste |
|
Ferienwohnung mit Spielplatz |
✅ Ja |
Gäste-Kinder unterschiedlicher Haushalte |
|
Campingplatz |
✅ Ja |
Gemeinsame Nutzung durch viele fremde Kinder |
Fazit: Nur im eigenen, vollständig umzäunten Privatgarten dürfen Sie auf ein „einfaches“ Spielgerät für den privaten Bereich nach DIN EN 71 zurückgreifen. Überall sonst benötigen Sie ein Spielgerät, das TÜV-geprüft und nach DIN EN 1176 zertifiziert ist.
3. Was passiert, wenn ein nicht geprüftes Spielgerät öffentlich genutzt wird?
Viele Betreiber unterschätzen die rechtlichen Konsequenzen, wenn ein nicht zugelassenes Spielgerät auf einem öffentlich zugänglichen Gelände aufgestellt wird. Kommt es zu einem Unfall, haftet der Betreiber - also z. B. die Kommune, der Verein oder der Gastronomiebetrieb.
Mögliche Folgen:
- Haftungsansprüche durch Verletzungen oder Schäden,
- Ablehnung durch Versicherungen, da Sicherheitsvorschriften verletzt wurden,
- Bußgelder oder behördliche Stilllegung des Spielgeräts,
- Imageschaden, insbesondere für öffentlich oder kommerziell auftretende Träger.
Nur mit einem zertifizierten Spielgerät nach DIN EN 1176 sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.
4. Was macht ein öffentliches Spielgerät wie Hy-Land so besonders?
Hy-Land Spieltürme sind speziell für den öffentlichen Bereich entwickelt worden und erfüllen ausnahmslos alle Anforderungen der DIN EN 1176. Sie unterscheiden sich in zahlreichen Punkten deutlich von privaten Spieltürmen:
|
Privates Spielgerät |
Hy-Land Spielturm (öffentlich) |
|
TÜV geprüft nach DIN EN 71 |
TÜV-geprüft nach DIN EN 1176 |
|
Nur für familiäre Nutzung |
Für Kitas, Schulen, Vereine, Gastro, etc. |
|
Einfacher Aufbau |
Robuste, vandalismussichere Konstruktion |
|
Keine geprüften Abstände |
Sicherheitsabstände, Fallräume, Materialien geprüft |
|
Keine Dokumentation |
Mit Zertifikat, Montageanleitung und Prüfprotokollen |
Darüber hinaus sind viele Hy-Land Modelle mit Anbauschaukel als komplette Einheit erhältlich. Die enthaltenen Gummi-Schaukelsitze mit Metalleinlage und verzinkten Feingliederketten entsprechen ebenfalls der Norm.
5. Ist die Montage aufwendiger?
Nein - im Gegenteil. Obwohl Hy-Land Spieltürme für den öffentlichen Bereich ausgelegt sind, lassen sie sich mit etwas handwerklichem Geschick auch eigenständig aufbauen. Alle Modelle werden nicht vormontiert geliefert, um Kosten zu sparen, und sind mit einer ausführlichen, bebilderten Montageanleitung ausgestattet.
Besonders empfehlenswert sind die optionalen Bodenanker zum Einbetonieren, um die Standsicherheit zu erhöhen - auch diese entsprechen der Norm DIN EN 1176.
6. Fazit: Öffentliche Spielbereiche immer mit zertifizierten Geräten ausstatten
Wenn Sie ein Spielgerät auf einem öffentlich zugänglichen Gelände aufstellen, ist die Verwendung eines zertifizierten Spielgeräts nach DIN EN 1176 gesetzlich verpflichtend. Ein einfacher Spielturm reicht dann nicht aus, weder aus Sicherheits- noch aus Haftungsgründen.
Mit einem Hy-Land Spielturm entscheiden Sie sich für:
- geprüfte Sicherheit,
- rechtliche Absicherung,
- TÜV-Zertifizierung nach DIN EN 1176,
- langlebige Materialien und durchdachtes Design,
- Zubehör und Erweiterungen, inklusive kompletter Schaukeleinheiten mit normgerechten Schaukelsitzen.
Egal ob Schule, Kita, Gemeinde oder Verein: mit Hy-Land erfüllen Sie alle Anforderungen und bieten Kindern einen Spielplatz, der sicher, langlebig und kindgerecht ist.
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Ein einfacher Spielturm reicht für öffentliche Spielplätze nicht aus. Sobald ein Spielgerät öffentlich zugänglich ist, z. B. in einer Kita, Schule, bei einem Verein oder Gastronomiebetrieb, muss es den Vorgaben der DIN EN 1176 entsprechen. Nur zertifizierte Spielgeräte wie die Hy-Land Spieltürme sind dafür zugelassen. Sie sind TÜV-geprüft, besonders robust und speziell für den öffentlichen Einsatz konstruiert. Auch Zubehör wie Schaukeln mit Gummi-Sitzen und verzinkten Ketten entspricht der Norm. Wer auf ein einfaches Spielgerät setzt, riskiert Haftung, Bußgelder und Versicherungslücken, deshalb: Immer normgerechte Spielgeräte verwenden.